<<< Romo-Zug 2019 >>>


Neuer Erlass für Fahrten an Brauchtumsveranstaltungen:
aus aktuellem Anlass findet ihr hier die künftig neuen Bestimmungen zum RoMo-Umzug ab 2019 :

  1. NEU: ALLE WAGEN benötigen eine Betriebserlaubnis

  2. Motiv-Wagen benötigen einen
    Versicherungsnachweis für
    Brauchtumsveranstaltungen

  3. Personen-Wagen zusätzlich ein
    TÜV-Gutachten *

  4. Vier Personen zur Absicherung
    während dem Umzug !

_2018_romo-349

* Die Kosten für TÜV-Gutachten
durch einen Sachverständigen
werden vom KVTT übernommen !


Anmeldungen zum RoMoZug
bitte per email an:
zugleiter@kvtt.de
(Gernot Weyrich)



<<< PARTY Nacht 2018 >>>


Wir freuen uns mit euch die erste rauschende PARTY Nacht zu feiern,
mit zwei Power-DJs, frisches Kölsch vom Fass und natürlich unserem närrischen Prinzensekt !
Merkt euch den Termin schon mal vor !!!

2018-partynacht

<<< Romo-Zug 2018 >>>


Romo-Zug – Anmeldung 2018 ab sofort

bei Gernot Weyrich : zugleiter@kvtt.de

Schickt doch bitte eine kurze formlose email mit folgenden Daten:
– Name
– Fuß-/Wagen-Gruppe
– ca. Anzahl der Teilnehmer
– Motto
– eigene Musik (j/n)

Wir würden uns sehr freuen Euch (wieder) begüßen zu dürfen !


Es gelten wieder die üblichen Bestimmungen :

– Motiv-Wagen benötigen einen
Versicherungsnachweis für Brauchtumsveranstaltungen

– Personen-Wagen zusätzlich ein TÜV-Gutachten

→ Vorgabenkatalog für Motivwagen als PDF-download → Pdf download

2017_02_27-02

– Vier Personen zur Absicherung während dem Umzug !


Die Kosten für die Begutachtung durch einen Sachverständigen
werden durch den KVTT übernommen !

<<< Romo-Zug 2017 >>>


Romo-Zug – Anmeldung 2017 ab sofort

bei Gernot Weyrich : zugleiter@kvtt.de

oder Telefon ab 18 Uhr : 06541 – 810627


Es gelten wieder die üblichen Bestimmungen :

Motiv-Wagen benötigen einen
Versicherungsnachweis für Brauchtumsveranstaltungen

Personen-Wagen zusätzlich ein TÜV-Gutachten

→ Vorgabenkatalog für Motivwagen als PDF-download → Pdf download

2016-02-20-15-23-46

Vier Personen zur Absicherung während dem Umzug !


Die Kosten für die Begutachtung durch einen Sachverständigen
werden durch den KVTT übernommen,
wenn bei einem Sammelprüftermin vorgeführt wird !

<<< Zeit und Ort hierfür werden noch bekannt gegeben! >>>